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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
marcoreus
on 30/05/2018, 12:31:45 UTC
Hi,

wo habt ihr denn Zinsgewinne aus Bitcoin oder anderen Kryptowährungen in der Steuererklärung eingetragen?
Es müsste ja Anlage KAP sein oder welche Zeile genau?
Vielleicht Zeile 15 " Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 58) (Euro)"?

Du solltest nochmal ganz von Anfang an lesen und dann wird sich die Frage wahrscheinlich von selbst beantworten.  Wink

Danke für die Antwort! Aus dem FAQ habe ich nur folgendes Statement:

"Altcoins mit POS / Dividenden / Zinsen etc.
Die Haltefrist verlängert sich möglicherweise auf 10 Jahre (s.o.)
Die Dividenden sind zum Tag des Zuflusses wertmäßig zu ermitteln und als sonstige Einkünfte zu versteuern. Damit sind die Steuern auf die Dividenden schon fällig, auch wenn die Coins selbst vielleicht erst in vielen Jahren verkauft werden.
Die Dividenden sind möglicherweise auch als Kapitalerträge mit 25% zu versteuern. Dies ist strittig."

Und auch in den ersten Seiten ist keine klare Aussage erkenntlich (Ich glaube keiner hat Zeit 87 Seiten durchzulesen Grin). Daher dachte ich mir, dass einige bestimmt genau vor dem gleichen Problem standen und darüber berichten können..

Lies rückwärts & bereits 1 (!!!) Seite vor der aktuellen wirst du fündig.

Suchbegriff "Zeile" erspart dir sogar, alle 20 Posts zu lesen Wink

Moin,
habe mir das durchgelesen und danke für den Hinweis. Es geht mir aber explizit um die Zinsgewinne und nicht die Kursgewinne, die ich bereits in Anlage SO korrekt eingetragen habe. Meiner Auffassung nach wären Zinsgewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften kapitalertragssteuerpflichtig (aber deshalb hatte ich nachgefragt).

Wenn du keine Zeit hast, 87 Seiten durchzulesen, dann solltest du dir überlegen, einen Steuerberater zu kontaktieren. Das ist nicht böse gemeint. All das was in diesem Thread steht, hat qwk so gut es nur geht auf der ersten Seite zusammengetragen. Nicht immer up to date, so dass du dir zumindest mal die letzten 20 Seiten durchlesen solltest, um ein Gefühl für diese Thematik zu bekommen. Es gibt (noch) keine allumfassende Rechtsprechung zu den Steuern. Aber im großen und ganzen liegen die Steuerberater überwiegend auf einer Linie.

Zu Deiner Frage: Ich deklariere die Zinsgewinne als §22 EstG (Satz 1 oder Satz 3 ist mir egal) in der Anlage SO. Zusätzlich beantrage ich Günstigerprüfung bezüglich Kapitalerstragssteuer.
Ich war eigentlich in allen Punkten durch, außer diesen einen.
Interessant, dass du in Anlage SO Zeile 10 die Angaben machst. Dann wird der persönliche Steuersatz herangezogen oder versuchst du dies mit der "Günstigerprüfung bezüglich Kapitalerstragssteuer" für diesen einen Fall zu korregieren?