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Re: Neulich beim Zoll - Weiterleitung zur Bundesnetzagentur
by
janoshk
on 12/12/2013, 15:05:06 UTC
CE ist KEIN PRÜFSIEGEL, du musst lediglich als Hersteller oder Erstinverkehrsbringer bescheinigen, dass dein Gerät den EU Richtlinien entspricht, ...

Allerdings können seitens der Behörden Nachweise darüber gefordert werden, dass das Gerät tatsächlich den Anforderungen entspricht. Mit dieser Keule wollten mir die Behörden auch schon auf der Nase herumtanzen, bis ich ihnen bestätigt habe, dass besages Gerät nie in die Hände eines Verbrauchers oder eines nicht speziell auf den Umgang mit Gefahrgut (ein blödes Stück Niederspannungselektronik mit 3.3 V!!!) geschulten Mitarbeiters gelangen wird und die Firma es am Ende fachgerecht entsorgen wird.


Fachgerecht entsorgen... wundert mich, dass die nicht noch mit RoHS und ElektroG ankamen (ElektroG kostet schon genug pro angebotenem Produkt...Wenn du es alleine machst kannst du Pech haben, dass du für Entsorgung von zig Containern aufkommen darfst obwohl du nur 1 Produkt verkauft hast)... typisch deutsch leider