Ziemlich viel Halbwissen was hier verbreitet wird. Vor allem bei Rechtlichen Fragen sollte man sich immer mit absoluten Aussagen "Das ist so und so und du musst es jetzt kaufen", etwas zurückhalten.
Zuerst einmal zu den TOS / AGB. Die können da erstmal reinschreiben was sie wollen. Das heißt nicht das es auch durchsetzbar ist.
Generell gibt es eine Reihe von Möglichkeiten die Zutreffen könnte und deren Beurteilung ob sie zutreffen die Aufgabe eines Anwalts ist. Die Kommentare die hier mitunter gegeben werden lassen nicht gerade von einem Jura hintergrund sprechen.
Eine Möglichkeit ist die Anfechtung der Willenserklärung:
https://www.der-wirtschaftsingenieur.de/index.php/anfechtung-nach-dem-bgb/Generell kommt ein Kaufvertrag durch zwei Übereinstimmende und sich verpflichtenden Willenserklärungen zustanden. Ob eine Willenserklärung durch den Druck auf nen Knopf oder durch sagen "Hallo ein halbe Hahn bitte" übertragen wird ist unnerheblich.
Jetzt hast du ja deine Willenserklärung "Ausversehen" abgegeben. Deshalb ist sie mindestens schon mal anfechtbar. OB die Anfechtung erfolg hat ist ne andere Frage. Im Zweifelsfall müsste das abschließend ein Richter klären. Und dass die bei so einer Summer klagen ist quatsch.
Was geht noch? Nun du hast auch ein Wiederrufsrecht für Digitale Güter.
http://spielerecht.de/miniserie-verbraucherschutzrecht-teil-3-widerrufsrecht-fuer-digitale-gueter-vor-und-nach-der-umsetzung-der-verbraucherrechterichtlinie/Ist bitcoin im Rechtssinne ein digitales Gut? Das kann ich nicht beantworten und hab auch garkein bock auf eine Recherche. Aber im Zweifel wenn es keine Urteile zu der Frage gibt müsste auch das wieder ein Richter klären.
Ist der Wiederruf nicht schon lange vorbei?
Das wiederumm kann ich beantworten da die Frist erst mit dem Erhalten der Ware beginnt. Inweiweit das für Digitale Güter ausgeschlossen werden kann steht in dem Artikel.
Abschließend was kannst du jetzt tun? Schreib dem Support an und erkläre die Lage. Beruf dich dabei entweder auf die Anfechtung oder den Wiederruf. Wenn du Glück hast gehen sie auf das eine oder das andere an. Ansonsten brauchst du eine proffessionelle Rechtsberatung. Am besten von einem Anwalt der Ahnung von Bitcoin hat. Gibt hier im Vorum ja ne Liste. Und wenn du andere Absolute Aussagen bekommst "Das steht in den TOS deshalb ist das so" dann frage nächstes mal nach Urteilen in der Sache... Weil die Rechtsauffassung von Laien ist häufig ziemlich Konfus.
Ich denke du bringst hier mehr Halbwissen rein, als alle anderen hier. Bitcoin.de ist im Gegensatz zu anderen Börsen wo man Teilanonym handelt, eine Plattform wo rechtswirksame Kaufverträge zwischen zwei Namentlich bekannte Parteien entstehen. Wie ich aber oben schon schrieb, ob und wie das ganze vor Gericht entschieden wird, das entscheiden andere und können wir alle nicht 100% vorhersagen. Vielleicht auch mal den Texte komplett lesen.
Bei deutschen Unternehmen gelten erstmal die TOC bis ein Gericht diese für Rechtswiedrig erklärt, das ist bei Bitcoin.de bisher noch nicht der Fall. Natürlich kann sich das ändern, wobei es dann auf den Einzelfall ankommt. Da Bitcoin.de eine 100% Tochter von Fidor ist, werden diese sich jedoch keine großen Fehler in den Bedingungen erlauben, denke die haben da schon die richtigen Anwälte sitzen. Bei diversen anderen Exchangern würde ich dir fast ungesehen recht geben.
Das Bitcoin keine Digitale Ware ist, steht fest, denn es wird in Deutschland (und der Standort ist hier wichtige) bereits seit 2013 als "Privat Geld" rechtlich anerkannt, was unter anderem dazu führte das Anlagen nach 1 Jahr Steuerfrei sind.