Hi Trepex,
deine Message ist mittlerweile auch bei mir aufgeschlagen.
Ich gucks mir mit dem Kollegen vom Kundenservice mal an, habe jetzt beim Überfliegen nicht sofort alles verstanden.
Na, das wird aber auch Zeit! Dann beeilen Sie sich mal!
Strafanzeige bei Staatsanwaltschaft oder Polizei
wegen Verdachts der Untreue (§ 266 StGB)
könnte von jedem Leser hier erstattet werden.
Dazu braucht man keinen Anwalt. Das ist von Amts wegen zu verfolgen.
Eine simple Email mit Link auf die Ausführungen von Trepex in diesem Strang genügt.
Aber wir wollens ja nicht gleich übertreiben, gell.
Wäre ich Trepex würde ich vorerst auch von einer Meldung an die BaFin absehen.
Man muß ja nicht immer gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Eins lassen Sie sich aber gesagt sein, Florian:
Wenn Trepex sein Guthaben nicht
spätestens morgen wieder gutgeschrieben ist,
oder wenn Sie ihm jetzt grundlos gar sein Konto kündigen sollten,
dann wird es verdammt ungemütlich für die Fidor.
Untreue, die hier infrage kommt und vollendet sein könnte, verjährt übrigens in frühestens 3 Jahren.
Schadenswiedergutmachung schützt nach Ermessen des Gerichts nur ausnahmsweise vor Strafe (§ 46a StGB).
LvM