Bargeld ist immerhin staatliches Zahlungsmittel. Wenn Dir jemand etwas verkaufen will und Du bietest der Person Bargeld dann darf diese das im Tausch nicht verweigern anzunehmen.
Ein verbreiteter Irrtum.
Grundsätzlich besteht in Deutschland Vertragsfreiheit.
Es ist somit zulässig, die Zahlung in jeder Form zu verlangen, die nicht z.B. sittenwidrig ist.
Ich darf also z.B. auch verlangen, dass meine Leistungen in Bitcoin bezahlt werden.
Das "gesetzliche Zahlungsmittel" bedeutet letztlich nur, dass eine Schuld, die nicht anderweitig beglichen werden kann, in letzter Konsequenz auch als getilgt akzeptiert werden muss, wenn dies in realistischem Gegenwert in ebendiesem gesetzlichen Zahlungsmittel erfolgt.
Anders gesagt: wenn du mir 1 BTC schuldest, dir aber unter keinen Umständen zumutbar ist, mir diesen 1 BTC zu verschaffen, bin ich Kraft Gesetzes gezwungen, "zur Not" eben auch Euros zu akzeptieren.