Auf btc-echo (
https://www.btc-echo.de/verlaengerung-der-spekulationsfrist-von-kryptowaehrungen-auf-10-jahre/) gibt es einen Gastkommentar von cryptotax bezüglich der Verlängerung der Spekulationsfrist auf 10 Jahre gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG.
Sie geben einige Gründe an, weshalb sie einer Verlängerung nicht zustimmen.
Unter Berücksichtigung der dargelegten Argumente sollte eine Verlängerung der Spekulationsfrist durch Einnahmen aus Kryptoassets regelmäßig unbegründet sein. Die Fristverlängerung versteht sich als Missbrauchsbekämpfungsvorschrift, welche ferner aus einem konkreten Steuersparmodell geboren wurde. Da Kryptowährungen keinem substanzbedingten Wertverfall unterliegen, ist eine Ausgestaltung als Steuersparmodell unmöglich. Hinzu kommt, dass potentielle Erträge in vielen Fällen nicht auf den Einsatz des Wirtschaftsguts, sondern auf systembedingte Leistungsangebote zurückzuführen sind.
Aber wie es so ist, setzen sie sich nicht 100%-ig fest. Denn sonst hätten sie diesen Satz am Ende ausgelassen:
Bei signifikanten Investitionsbeträgen ist es jedoch aus Risikogesichtspunkten durchaus ratsam, eine rechtsverbindliche Auskunft gemäß § 89 AO vor Beginn der Tätigkeit einzuholen.
Ich würde mich wirklich mal über Rückmeldungen von Usern freuen, die ihre Bescheide schon bekommen haben.