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Board Anfänger und Hilfe
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Re: Welche zusätzliche Dokumente haben die Börsen und Wallets Recht zu forden?
by
Bertrannus
on 17/07/2018, 09:28:41 UTC
⭐ Merited by qwk (3) ,fronti (2)
Die widersprüchlichen Aussagen sind dadurch zustande gekommen, dass bis 2011 das Kopieren, Scannen oder sonstige digitale Vervielfältigen von Personalausweisen grundsätzlich untersagt wurde. Es gab zwar vereinzelt Ausnahmen (z.B. Geldwäschegesetz), aber diese mussten eindeutig gesetzlich geregelt sein.
Im Internet gab und gibt es immer noch Verweise auf dieses alte Gesetz.
 
Seit 2011 ist die Vervielfältigung von Personalausweisen und Reisepässen als zulässig anzunehmen, wenn die Kopie:
  • notwendig ist
  • ausschließlich zu Identifizierungszwecken dient
  • als solche erkennbar ist (z.B. mit einem Wasserzeichen versehen ist)
  • entsprechend den Erfordernissen geschwärzt ist, d.h. mindestens die Zugangs- und Seriennummer müssen unkenntlich sein. Auch Angaben wie Augenfarben oder Größe können für eine Identifizierung unerheblich sein, d.h. müssen geschwärzt werden
  • nach der Identifizierung vernichtet wird

Zusätzlich gelten natürlich die üblichen Datenschutzgesetze.


Ansonsten fordern die Börsen manchmal beliebige Rechnungen an. Grundsätzlich ist das wohl unzulässig, aber wenn man eine nichtssagende Rechnung kopiert und sensible Inhalte schwärzt, halte ich das für einigermaßen vertretbar.

Edit: Quellen:
PAuswG, relevanter Paragraph ist § 20 Verwendung durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
offizielle Infoseite
Personalausweiskopie aus Datenschutzsicht
Kopiermasken für Personalausweise