Im Ausgangsbeitrag steht, dass sich die Haltefrist bei Altcoins, für die Zinsen abfallen, möglicherweise auf 10 Jahre verlängert. Bzw. sei der Konsens der steuerberater, dass dies eben nicht der Fall ist!?
Die Haltefrist verlängert sich nunmal auf 10 Jahre so steht es im Gesetz.
Nein.
Es steht zwar so im Gesetz, das Gesetz wird aber in der Rechtsprechung als spezifisch gegen eine bestimmte Form von Missbrauch angesehen, und findet daher in den Augen aller mir bekannten Steuerberater im Falle von Altcoins keine Anwendung.
Ergo gilt:
die Haltefrist verlängert sich nicht.
In der FAQ bleibt der Hinweis auf ein "Restrisiko" aber drin, da man bis zu einer höchstrichterlichen Rechtsprechung im konkreten Fall immer Gefahr läuft, hierdurch teilweise erhebliche Steuerforderungen auszulösen.
Sofern man also vermeiden kann, solche Altcoins zu nutzen, sollte man das im Rahmen einer steueroptimierten, rechtssicheren Anlagestrategie tun.