Thema: Wallet (ist mitunter das wichtigste). Wenn du staken möchtest wird es eh auf eine Software-/Desktop-Wallet hinauslaufen - dabei das Betriebssystem beachten, welche unterstützt werden.
Zum Thema Staking-PC: Grundsätzlich ist der Raspberry Pi (RPI) geeignet. Ich gebe aber zu bedenken, dass der CPU gerade noch so ausreicht aber der RAM (1GB) absolut grenzwertig ist. Mag für eine Wallet (je nach Coin unterschiedlich, LUX z.B. packt er nicht) reichen - für mehr aber auch nicht. Und es werden (geringe) Linux-Kenntnisse nötig sein, um das ganze zum Laufen zu bringen. Kann den RPI aber soweit auch empfehlen.
Je nach Coins und Anzahl der Wallets kann man sich dann einen kleinen Staking-PC (Barebone, Laptop etc.) überlegen.
Wie gesagt sind die Voraussetzungen: ("Guffel"-)CPU aber mind. 4 - besser 8 GB RAM. SSD kann man machen muss aber nicht, dennoch sollte man entsprechend der Coin(s) genügend Speicherplatz für die Blockchain einplanen, v.a. bei etablierten Coins können da schnell einige 100 GB zusammen kommen. Auf Grafikkarte etc. kann und sollte zugunsten der Stromkosten verzichtet werden, daher auch "einfache" CPU.
Zum Thema "Staking PC" gibt es auch einige Foren-Threads hier - auch auf deutsch. Einfach mal suchen. Prinzipiell reicht natürlich auch der eigene PC. Zur Erinnerung: Die Wallet (also der PC) müssen zum Staken 24/7 laufen und online sein.
Thema White-Paper und Englisch: Worst case nimmst den google-translator. Ansonsten gibt es bei "guten" Projekten auch meistens deutsche Übersetzungen (translate/language bounty). Ansonsten entweder die Community fragen (evtl. auch im Discord, da gibt es vielleicht auch einen deutsch-sprachigen Channel).
Zum Thema Steuern (Deutschland, andere Länder können abweichen): Die Staking-"Einkünfte" sind als Reingewinne zu verzeichnen und unterliegen der Einkommenssteuer. Sprich: Du müsstest jeden Stake-Eingang zum zeitnahen Kurs in Fiat umrechnen. Dieser ist anzugeben und voll zu versteuern. Egal ob du mit dem Coin im Plus oder Minus bist, es zählt nur der zu dem Zeitpunkt gültige Fiat-Wert. Theoretisch kann man sogar ab einer gewissen Größe gewerbliche Nutzung unterstellen. Da aber der Tatbestand der Selbstständigkeit nicht einwandfrei nachgewiesen werden kann, fällt es "wohl" nicht darunter. Die anderen Tatbestände der gewerblichen Nutzung sind allerdings erfüllt. Das ist keine Empfehlung, da es "offiziell" noch keine Äußerungen dazu gibt. Kann also bei Einzelfallentscheidungen auch anders aussehen oder Arbeit machen. Wer Klarheit möchte kann beim oder übers zuständige Finanzamt bei der Oberfinanzdirektion (Landesamt) nachfragen und sich das Ganze dann am Besten schriftlich geben lassen.
Ich will hier kein (Halb-)Wissen verbreiten aber einen Denkanstoß geben, bevor man hinterher ins Trudeln kommt...