Vermittlung und Eigenhandel
Bei dem Angebot regional gegliederter entgeltlicher Web-Verzeichnisse von Personen, die BTC in ihrem Wohnort zum Kauf oder Verkauf anbieten, handelt es sich um Anlage- und Abschlussvermittlung. Anbieter, die als Wechselstuben gesetzliche Währungen direkt in BTC umtauschen, erfüllen den Tatbestand des Eigenhandels. In der Vergangenheit war bei BTC-Plattformen die konkrete Funktionsweise oft nicht oder nicht deutlich beschrieben; allgemeine Geschäftsbedingungen gab es häufig ebenfalls nicht.
ok sind die Vermittlung und der Eigenhandel jetzt erlaubnispflichtig oder nicht?
Wenn du es "beruflich" machst, ja.
Siehe KWG §1 Absatz (1a) "Finanzdienstleistungsinstitute sind Unternehmen, die
Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und die keine Kreditinstitute sind. Finanzdienstleistungen sind..." Nummer 4. "... das ..."
a) "... kontinuierliche
Anbieten des Kaufs oder Verkaufs von Finanzinstrumenten an einem organisierten Markt oder in einem multilateralen Handelssystem zu selbst gestellten Preisen."
Siehe auch meinen (inzwischen leicht korrigierten) Blogpost
http://bitcoinage.de/?p=190