Inwiefern du eine Dummheit beurteilen kannst ist sehr fraglich.
Er hat einfach keine Ust-Id beantrag? Ja wenn das so einfach ist, dann mache ich auch mal eine Webseite und verkaufe da etwas ohne die Nummer im Impressum anzugeben.
Es gibt gewisse Informationspflichten im Impressum, von daher ist die Frage sehr wohl berechtigt! Aber um mal über Google Auskunft zu erlangen scheinst du nicht der Hellste zu sein.
Es mag ja sein, dass du von der NSA auf ein anderes Google umgeleitet wurdest

oder der Vorposter hat Dummheit(ich nenne es mal Nichtwissen) tatsächlich korrekt beurteilt.
Mein Google gibt das hier aus:
http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht§5 (1) 6
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
-> in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer
Sprich, alle die diese Nummer nicht haben - zum Beispiel nach §19 Umsatzsteuergesetz - können logischerweise auch keine USt-ID angeben, richtig?