Aus dem Stehgreif: Ein zahlungsdienstleister müsste als E-Payment Provider wohl einen behördlichen Geleitbrief haben. Das wäre für die EU sinnigerweise dann die CSSF in Luxembourg, die einen da reguliert. Nur: Damit machst du quasi eine "Bank-Light" auf, inklusive aller Verpflichtungen im Bereich "Compliance". Nur ein Beispiel: KYC (Know your customer), also Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, du bräuchtest eine MLRO, du müsstest bei Zahlungen den Ulitmate beneficiary rausfinden... Kurzum: Wenn rechtskonform dann eine Menge arbeit...
*Disclaimer: Ich bin weder Jurist, noch achte ich zu sehr auf Rechtschreibung.