Im Ernst: das Schlimmste wäre eine Einschätzung des FA, dass du für den Teil deiner Coins, deren Kauf du nicht belegen kannst, Einkommenssteuer zum Zeitpunkt des Erhalts zahlen müsstest.
Hast du also z.B. 100 BTC, für deren Kauf du keinen Beleg hast, bei denen du aber nachweisen kannst, dass du sie seit 2 Jahren auf einer Paperwallet hältst, wären das schlimmstenfalls:
100 x 500 EUR (Kurs vor 2 Jahren) x 44% (EKSt.*) = 22.000 EUR Steuern auf deine 100 BTC.
* kommt natürlich auf deinen Steuersatz an, + Soli + Kirchensteuer
Halt. Warum zum Zeitpunkt des Erhalts? Gehst du beim Zufluss nicht von Anschaffung (§23) sondern von sonstige Einkünfte (Mining; Masternode, POS -> §22) aus?
Wenn es Anschaffung ist, greift die Haltefrist, also steuer"frei".
: sonstige Einkünfte.