Im Ernst: das Schlimmste wäre eine Einschätzung des FA, dass du für den Teil deiner Coins, deren Kauf du nicht belegen kannst, Einkommenssteuer zum Zeitpunkt des Erhalts zahlen müsstest.
Hast du also z.B. 100 BTC, für deren Kauf du keinen Beleg hast, bei denen du aber nachweisen kannst, dass du sie seit 2 Jahren auf einer Paperwallet hältst, wären das schlimmstenfalls:
100 x 500 EUR (Kurs vor 2 Jahren) x 44% (EKSt.*) = 22.000 EUR Steuern auf deine 100 BTC.
* kommt natürlich auf deinen Steuersatz an, + Soli + Kirchensteuer
Ok, 22.000 EUR wurden ans FA überwiesen.

Mal ausgehend davon, daß wir die 100 BTC gemine't haben (daher kein Kaufbeleg/keine "Anschaffung"),
frag ich mich gerade, wie denn nu der Verkauf der 100 BTC versteuert wird.
Wir haben ja schließlich die 22k bezahlt, weil der Erhalt keine "Anschaffung", sondern ein Einkommen war.
Wenn wir heute verkaufen müssen wir die 500.000EUR Kursgewinn die in den vergangenen 2 Jahren angefallen sind doch eigentlich voll versteuern (keine "Anschaffung" = keine Haltefrist), oder überseh ich da was?
Wenn dem so ist, dann kommt
das Schlimmste erst noch.
