hey danke für den ausführlichen thread !
blicke aber leider bei einem punkt nicht ganz durch:
muss bei der steuererklärung auch angegeben sein um wie viele euro coins gekauft wurden?
hab einige coins bereits mehr als 1 jahr, aber leider nichtmehr wirkllch zugang zu dem wie sie gekauft wurden ? (ein teil auf BTC-E.com was ja nichtmehr gibt)
reicht es wenn ich nachweisen kann mithilfe der blockchain dass die coins länger als 1 jahr auf der wallet nichtmehr bewegt wurden ?
hab auch früher sachen gegen BTC verkauft. da gibts ja auch net wirklich eine "einzahlungsbestätigung", sondern nur die transaktion der coins auf meine Wallet

danke vorab!
grüße