Das Lesen des Klasse ersten Beitrags von qwk dieses Threads hätte dir deine Frage beantwortet.
Naa, teilweise. qwk beschreibt, unter welchen Kriterien das FA Mining als gewerblich ansieht.
Ich frage, welche Folgen es hat, wenn das FA eine Miningaktivität nachträglich als gewerblich einstuft.
Ich sehe ein, dass das i.d.R. nicht geschehen sollte. Mich würden aber trotzdem die Folgen interessieren,
falls das jemand hier beantworten kann.