Ich hatte kürzlich ein interessantes Gespräch mit einem Steuerexperten bei einem Krypto-Treffen. Wir hatten verschiedene Punkte hinsichtlich Kryptos u. Steuern diskutiert. Insgesamt lag er da auf Höhe der aktuell geltenden Meinungen und wie hier auch regelmäßig dargestellt.
Bei dem Punkt der Airdrops und Bounties unterschied sich seine Meinung aber. Er ist der Auffassung, dass diese nicht mit dem Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses versteuert werden müssen, sondern erst wenn diese in Fiat umgetauscht werden. Auch wenn dies erst nach Jahren des Erhalts passieren sollte. Gibt es innerhalb des Steuerrechts derartige Unsicherheiten zu dieser Sachlage, dass diese Sichtweise realistisch sein könnte?
das wäre natürlich optimal und noch besser wenn die steuer darauf bei haltezeit über ein jahr entfällt.
insgesamt ist das thema airdrop und bounty für mich (zumindest in österreich) noch der absolute graubereich.
da es zum teitpunkt vom zulauf keinen tatsächlichen wert gibt wäre es einfach besser... aber gesetze müssen ja nicht zwingend gut sein um zu gelten

Ich sehe das sehr ähnlich, da ich Bountys als eine Bezahlung für eine erbrachte Leistung ist, ist mmn sobald die Bounty in FIAT getauscht wird als Einkommen zu versteuern. Und da greift meines Wissens nach nicht die Haltezeit, weil es (du hast ja nichts gekauft) nicht unter Spekulation fällt (Haltefrist).