Ich hatte kürzlich ein interessantes Gespräch mit einem Steuerexperten bei einem Krypto-Treffen. Wir hatten verschiedene Punkte hinsichtlich Kryptos u. Steuern diskutiert. Insgesamt lag er da auf Höhe der aktuell geltenden Meinungen und wie hier auch regelmäßig dargestellt.
Bei dem Punkt der Airdrops und Bounties unterschied sich seine Meinung aber. Er ist der Auffassung, dass diese nicht mit dem Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses versteuert werden müssen, sondern erst wenn diese in Fiat umgetauscht werden. Auch wenn dies erst nach Jahren des Erhalts passieren sollte. Gibt es innerhalb des Steuerrechts derartige Unsicherheiten zu dieser Sachlage, dass diese Sichtweise realistisch sein könnte?
das wäre natürlich optimal und noch besser wenn die steuer darauf bei haltezeit über ein jahr entfällt.
mole, tyz schreibt nicht, dass die steuer bei AD und Bountys bei haltezeit über ein jahr entfällt!
tyz, Unsicherheit besteht bei nahezu der gesamten Versteuerung von Kryptos. Solange der Gesetzgeber keine klaren Handlungsanweisungen gibt, leben wir hier mit einem Risiko.
Da aber schon einige ihre Steuerbescheide zurückerhalten haben und sich bei AD und Bounty auf §22 EStG bezogen haben, scheint hier das FA auf gleicher Sichtweise zu sein.
Je mehr FA diesem Folgen und je mehr Wasser den Rhein runterfließt, desto eher werden sich die Sichtweisen der FA und Steuerberater in den entsprechenden Gesetzen und Handlungsanweisungen widerspieglen.