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Board Trading und Spekulation
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Re: Der Aktuelle Kursverlauf
by
qwk
on 13/10/2018, 11:40:57 UTC
⭐ Merited by NIZZAONE (1)
Bitcoin-Handel ist nicht strafbar laut Urteil des Kammergerichts

„Handel mit Bitcoin ist nicht strafbar, da Bitcoin kein Finanzinstrument im Sinne des KWG [Kreditwesengesetz, Anm. d. Red.] ist.“

„Die Kammer hat eine Strafbarkeit des Handelns des Angeklagten verneint, da der Handel mit Bitcoin in der festgestellten Form nicht erlaubnispflichtig sei. Bei Bitcoin handele es sich nicht um ein Finanzinstrument im Sinne des KWG.“
Damit wird die Auffassung des Bundesverbands Bitcoin, die dieser seit Jahren vertritt, eindeutig bestätigt.

Das bedeutet u.a., dass der Betrieb eines Bitcoin-Geldautomaten* in Deutschland von der BaFIN nicht wirksam verhindert werden kann.
Börsen sind eine andere Sache, diese unterliegen schon aus anderen Gründen in den meisten Fällen der Aufsichtspflicht der BaFIN.

Nett auch die Spitze gegen die BaFIN seitens der Richter:
Quote
„Mit der Behauptung, Bitcoins fielen unter den Begriff der Rechnungseinheiten im Sinne von § 1 Abs. 11 KWG, überspannt die Bundesanstalt den ihr zugewiesenen Aufgabenbereich.“


* es kommt sicher im Einzelfall darauf an, welche Funktionen der Automat mit sich bringt.
Ein einfacher Automat jedenfalls, ihm den man einen Geldschein reinsteckt und der daraufhin Bitcoins ausgibt, geht die BaFIN jedenfalls nichts (mehr) an.