Hier ist ein sehr interessantes Urteil:
https://www.btc-echo.de/bitcoin-handel-ist-nicht-strafbar-laut-urteil-des-kammerberichts/BaFin hat ihre Kompetenzen überschritten
Schließlich erteilt das Gericht noch einen Rüffel an die BaFin, indem sie sagt, sie habe ihre Kompetenzen überschritten. So hat sie den Bitcoin in einem Merkblatt vom 20. Dezember 2011 als Komplementärwährung bezeichnet. Dazu sei sie jedoch nicht berechtigt:
Mit der Behauptung, Bitcoins fielen unter den Begriff der Rechnungseinheiten im Sinne von § 1 Abs. 11 KWG, überspannt die Bundesanstalt den ihr zugewiesenen Aufgabenbereich.
Darf man jetzt ganz legal ohne Bafin Lizenz am Kiosk/Automat/Exchange Bitcoins wechseln, an- und verkaufen?
oje, das ist gut für diejenigen die auf der kryptiwelle reiten
die komplette deutsche juristerei wird mit dem ende des euro/dm bankenkartel zusammen verschwinden und untergehen, weil sie werden einen sehr zweifelhaften ruf bekommen wenn erst mal das finanzsystem dezentralisiert ist.
gruß