Es ist aber erst mal nicht die Schuld des Verkäufers, wenn Leute in blinder Gier dessen überteuerten Schrott kaufen!
Wenn der Verkäufer den Käufer arglistig darüber täuscht, was er ihm da in Wirklichkeit verkauft, ist es sehr wohl Schuld des Verkäufers, auch im strafrechtlichen Sinne.
Auch der mündige Bürger hat einen Anspruch darauf, dass ihm grundsätzlich richtige Angaben über die Beschaffenheit einer verkauften Sache gemacht werden.
Wenn ich mir ein Auto kaufe, bin ich selbst nicht in der Lage, die technische Beschaffenheit des Autos richtig einzuschätzen, dazu verstehe ich einfach zu wenig davon.
Insofern muss ich mich darauf verlassen können, dass mir der Autoverkäufer zunächst einmal die Wahrheit über die Qualität des angebotenen Autos erzählt.