Eine Klage zur Durchsetzung grundsätzlichen Rechts, welches von der EU Kommission in einer Stellungnahme klar bestätigt wird, welches von der Bundesbank in diesem Sinne ständig publiziert wird und welches von der ständigen Rechtssprechung des BGH seit mehr als 50 jahren immer wieder bestätigt wird, ist aussichtslos?!
Sowas kann vorkommen.
Wenn eine Klage grundsätzlich keinen erkennbaren Nutzen hat, außer dem Beklagten Schaden zuzufügen (z.B. auch unnötige Arbeit zu machen), dürfte sie ohnehin rechtsmissbräuchlich sein.
Ich halte Dich jetzt nicht für so Dumm, dass Du sowas in diesem Fall nahelegen möchtest. Bereits die ständige Rechtssprechung des BGH zu meinen Gunsten sollte zeigen, dass diese Annahme hier deplaziert ist.