Es geht im Grunde einfach um die rechtliche Definition als Geld/Währung. Definiert man Bitcoins aber rechtlich als Ware, muss der Gesetzgeber schon ein entsprechendes Gesetz erlassen, dass den Handel oder den Besitz eben dieser Ware einschränkt/verbietet.
Dies ist zur Zeit nicht der Fall.
Und wäre jetzt einfach ein Frage des politischen Willens. Deswegen meine Anfrage bei den Bundestagsabgeordneten verschiedener Parteien.
dazu fällt mir ein alter witz ein der die sache auf den punkt bringt:
- In deutschland ist erstmal alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
- in frankreich ist erstmal alles erlaubt was nicht ausdrücklich verboten ist.
- und in italien ist alles erlaubt, auch wenns verboten ist.
