Wir haben hier mal über den gemeinen Wert bei Zufluss gesprochen:
Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__9.htmlWenn es zum Zeitpunkt des Zuflusses keinen "gewöhnlichen Geschäftsverkehr" für den Coin gibt (also keine listende Exchange oder vergleichbares), dann ist der Wert eben: 0 EUR. Es können einem eben auch wertlose Güter zufließen - die später erst wertvoll werden (oder auch nicht).
https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.msg32244399#msg32244399Wie ist der gemeine Wert bei Zufluss anzusetzen, wenn es noch keine Börse gibt, aber der ICO Preis pro Token bekannt war/ist? Gilt dieser dann? Oder wäre das kein "gewöhnlicher Geschlechtsverkehr"?