Sch****. Edit bringt jetzt auch nichts mehr

Zu dem Ernst: Könnte das wirklich so vom FA festgesetzt werden? Wenn ich den Token nicht gegen Euro eintauschen kann, dann kann ich doch auch keine Einkünfte generieren....
§ 8 Einnahmen
(1) Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 zufließen.
(2) 1Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen
Quelle: EStG
Endpreis am Abgeabeort? Was und wo ist das?
Haha, nice... und danke qwk fürs Zitieren. Ein Edit von bct_ail hätte mir ein handfestes Schmunzeln aus dem Tag genommen

Danke auch, dass du das Thema des "Wertes zum Zuflusszeitpunkt" noch einmal auf den Tisch bringst, da dies auch mich (und wsl. viele andere) definitiv interessiert.
Wäre schön, wenn wir dies rausbekommen könnten.