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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
qwk
on 14/11/2018, 11:13:42 UTC
Aus aktuellem Anlass habe ich nun auch eine recht spezielle Frage: Wie verhält es sich mit Coins die man quasi als Ersatz für einen vorherigen Coin bekommt?
In diesem Fall hatte ich letztes Jahr OysterPearl gekauft, die ja nun geforked wurden. Die alten Coins sind nun wertlos und werden nicht mehr gehandelt, das Team hat einen Fork erstellt und man hat nun die gleiche Menge OPQ bekommen. Die Haltefrist für die PRL wäre mittlerweile vorbei, ein Verkauf somit steuerfrei. Die neuen sind ja nun eigentlich ein Ersatz für die alten Coins, sind mir aber jetzt erst zugeflossen und würden laut bisheriger Beiträge komplett versteuert werden müssen, sollte ich sie jemals verkaufen, oder?
Oder könnte ich das in diesem Fall irgendwie glaubhaft machen, dass es sich ja quasi um dieselben coins handelt, da die alten ja mehr oder weniger ersetzt wurden?
Sofern es sich tatsächlich um einen quasi "technisch bedingten Ersatz" handelt, ändert sich steuerlich sicherlich nichts.
Die Haltefrist, bzw. der Anschaffungszeitpunkt der Original-Coins wird an die Ersatz-Coins vererbt.
Das ist in etwa so, als würdest du einen alten Geldschein bei der Bank durch einen neuen ersetzen.

Aber: wenn es sich nicht um einen echten Ersatz handelt, sondern um einen Fork, hast du heute sowohl alte als auch neue Coins.
Auch wenn die alten Coins nicht mehr real gehandelt werden, haben sie weiterhin irgendeinen Wert, selbst wenn dieser Wert sehr nahe bei 0 liegt.
Für den Anschaffungszeitraum ändert aber auch das nichts, da es sich bei Forks (wie wir bei BCash festgestellt haben) wohl sinnvoll nur um eine Art "Aktiensplit" handelt.

Kurz gesagt: so oder so ändert sich für dich nichts. Du behältst weiterhin die alte Haltefrist, auch für die neuen Coins.

Sinnvoll ist es sicherlich, das einigermaßen zu dokumentieren, also im Zweifelsfall irgendwo einen Screenshot von der Ankündigung des Tauschs o.ä. aufzubewahren.