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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
bct_ail
on 14/11/2018, 11:38:27 UTC
⭐ Merited by 1miau (1) ,qwk (1)
Endpreis am Abgeabeort? Was und wo ist das?
Das wäre der Preis an der Exchange, den du für den Token bekommst. Zur Ausgabezeit gibt es allerdings keinen Abgabeort, nur einen Ausgabeort (ICO). Daher würde ich sagen, kann man den Endpreis laut EStG § 8 nicht bestimmen, da es keinen Abgabeort gibt, an dem ein definierter Endpreis für das Gut erhalten werden kann.
Und die Volatilität direkt nach Listing gewährleistet auch keinen definierten Endpreis, bzw gibt viel Spielraum, wenn man es so versteuern würde.

Das klingt doch gut. Habe das hier noch gefunden:
Quote
Unter dem üblichen Endpreis am Abgabeort versteht man den Preis, der von Letztverbrauchern im normalen Geschäftsverkehr für gleichartige Waren und Dienstleistungen gezahlt wird.
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/sachbezge.html

-> mMn Versteuerung mit 0€ zum Zuflusszeitpunkt, wenn der Token dann noch nicht gelistet ist. ICO-Preis ist unrelevant, da es keinen normalen Geschäftsverkehr (Exchange) gibt.
(Ich würde sogar so weit argumentieren, dass selbst eine Listung auf einer "dubiosen" Börse nicht dem normalen Geschäftsverkehr entspricht. Oder kann mich das FA dazu verdonnern, meinen Bezug auf einer Börse zu riskieren (-> Börse zahlt nicht aus...))