Also wohnst Du in der Schweiz?
Ansonsten dürfte die Lex Koller dieses Vorhaben ja eigentlich verhindert haben.
Nein. Im übrigen verhindert diese Bestimmung nicht den Kauf, sondern erfordert lediglich eine entsprechende Genehmigung. Diese kann man als Ausländer durchaus bekommen. Auch bzw. gerade in der Schweiz dient Geld dabei als Türöffner.