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Allerdings könnte es das FA dann vllt. interessieren, wie X seinerzeit angeschafft wurde?! k.A. in wie weit wir dann in der Beweispflicht wären, bzw. ob das überhaupt relevant wird.
Ja, das ist das was ich mit dem letzten Satz meinte. Wenn die BTC damals ein paar Hundert Euro gekostet haben, dann wird sich das FA nicht sonderlich dafür interessieren. Wenn es bspw. 10k Euro sein sollten, dann vermutlich schon.