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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
tyz
on 20/01/2019, 17:10:33 UTC
⭐ Merited by qwk (1)
Christian Densch sieht die Besteuerung von Bountys und Airdrops anders als viele andere Steuerberater. Er ist der Meinung, Versteuerung mit Verkauf auf den vollen Wert. Das sollte man beachten, wenn man ihn auswählt. Je nachdem, ob man das als Vorteil sieht oder nicht.

Hr. Densch ist da nicht allein. Ich habe meine Steuerberatung kürzlich gewechselt. Diese sieht den Sachverhalt genauso. Wie ich schon mal hier gepostet hatte wurde in meiner  Steuerklärung 2017 noch mit dem Wert bei Erhalt besteuert. Damals war es für mich grundsätzlich egal, da ich die wenigen Bounties u. Airdrops eh direkt verkauft habe.

 Für 2018 würde mir das neue Vorgehen grundsätzlich Vorteile bringen, da der Wert der Bounty bei Erhalt höher waren, als dann beim Verkauf. Die Steuerberatung hat mir das aber unabhängig des möglichen Vorteils mitgeteilt. Sie hätten dies bei einigen Klienten auch schon 2017 so angewandt und es gab keine Probleme.

Das lustige dabei: Ich wohne in einer Großstadt und es gibt mehrere Finanzamtabteilungen in einem großen Gebäude. Somit hat das gleiche Finanzamt zwei verschiedene Vorgehen für Bounties abgesegnet. Kurzes Bsp: Finanzamtabteilung I (die für mich zuständig ist) hat 2017 Versteuerung bei Erhalt akzeptiert. Finanzamtabteilung II u. III hatten Versteuerung bei Verkauf von anderen Klienten akzeptiert.

Es scheint also so als käme es aktuell noch auf den Sacharbeiter an  Cheesy