Zunächst steht im § 16 6 UStG: nach den Durchschnittskursen umzurechnen, die das Bundesministerium der Finanzen für den Monat öffentlich bekanntgibt
Für Kryptos gibt es in diesem Sinne keine Durchschnittskurse, damit sind wir bei Tageskursen und den entsprechenden Aufzeichnungspflichten.
Ich neige auch eher zu der Auffassung des Finanzamts, also dem ICO Wert des Bounties, da die Leistung im Hinblick auf den ICO erbracht wird.
Wichtig ist allerdings, wie schon gesagt, Bounties von Airdrops zu trennen.
Danke für deine Einschätzung. Wenn das so laufen sollte, hätte ich ein Problem.
Allerdings finde ich diesen Weg ziemlich logisch: Versteuerung nach Eingang (IST), dann den Durchschnittswert der Token im Monat des Zugangs über DEX-Trades und ETH ermitteln, dann über den Monatswert des $ in , das wäre dann der Wert. Es gibt ja für Kryptos keine offiziellen Durchschnittswerte des BMF, die wären händisch zu bestimmen.
Ein riesiger Aufwand, gerade wenn man das für die Bounty-Airdrops auch machen will.