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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
Hilde X
on 24/01/2019, 09:34:36 UTC
Richtig.

Die bei Fremdwährungen festgelegten Durchschnittskurse sind ein offizieller Wert, für jede Fremdwährung wird monatlich ein Durchschnittskurs festgestellt und veröffentlicht, das sind die sogenannten Umsatzsteuerumrechnungskurse (kann man googeln) und die darf man dann auch verwenden. Im Gesetz steht nix davon, dass man sich selber Durchschnittskurse stricken darf.


Bei Kryptos ist dann der Kurs zum Zeitpunkt des Zugangs maßgeblich, also so, we es das Finanzamt auch geschrieben hat.

Aaaach, es ist doch alles ein Kreuz. Was hab ich mir da nur eingebrockt?!

Also wäre der Ablauf so?

1. Eingang der Token
2. Berechnung des Tageskurses in ETH (DEX-Trades über Etherscan, da es auf CMC oder Coingecko oft lange keine Kurse gibt, obwohl die Token schon fleißig gehandelt werden)
3. ETH in $ und $ in € über BMF-Umsatzsteuerkurstabellen oder ETH direkt in €

= Wert der Token bei Zugang und damit der zu versteuernde Betrag?


Wenn ja, dann hätte ich zwei Fragen und wäre dann unendlich dankbar:

1. Was mit Tageskurs gemeint ist. Schnitt der Trades an dem Tag, also aus Eröffnungs- und Schlußkurs? Falls nur einer gemacht wurde, dann ist es eben der.

2. Die Token gehen ein, der erste Trade auf einer DEX erfolgt aber erst z. B. zwei Wochen später. Nehme ich dann diesen Kurs für die Umrechnung?

Ganz herzlichen Dank für deine Hilfe! Ich sitze gerade an diesem ganzen Wahnsinn, das FA hat schon den ersten Brief geschrieben, es ist alles nur zum Schreien.