Sagt mal, der Klassiker: Besteuerung von Airdrops. Leider finde ich oben drin keine passende Antwort.
Drei verschiedene sehe ich gerade.
1. klassische Airdrops aus Forks oder kostenlosen Verteilungen ohne Gegenleistung = Geschenke oder quasi Lottogewinne
2. Bounty-Airdrop: Retweete unseren Tweet und fülle dieses Formular aus = Arbeitsleistung: Retweet gegen Coin, also als Arbeitseinkommen zu versteuern
3. Follow-Airdrop: Folge uns auf Facebook und Twitter und fülle dieses Formular aus = 1 oder 2 oder noch was anderes? Man macht zwar was, aber es stellt ja keine Arbeistleistung im Sinne des Unternehmens da, man wird nicht zu ihrem Vorteil tätig (zumindest wenn Followerzahlen nicht als geldwerte Leistung betrachtet wird.)
Danke für eine kurze Klärung!