Wenn man es genau nimmt, ist der verkauf laut ebay gundsatzrichtlinien von digital gelieferten Artikel nicht erlaubt.
Es handelt sich doch aber um eine Dienstleistung. In meinen Augen das gleiche wie beispielsweise Webhosting.
Der OP geht wohl auf Rachefeldzug. Übrigens gibt es für den OP dafür noch eine entsprechende Anzeige.
Hier mal ein passender Artikel zu dieser Frechheit:
http://www.tagesspiegel.de/medien/digitale-welt/computerfrage-mails-nie-ohne-zustimmung-veroeffentlichen/6616514.htmlPixmo hat es mit dem Würstchenstand bereits passend erklärt. Das wird für den OP nun richtig teuer werden.
Im Gegensatz zu manchen großen Konzernen, die ohne Vorkontakt ihre Konkurrenten abmahnen lassen, versuche ich zumindest eine außergerichtliche Klärung des wettbewerbsrechtlichen Problems. Aber dann so hier diesen Shitstorm starten zu wollen, ist einfach nur dreist. Frage in die Runde, ob man sich das bieten lassen muss?