Ich habe von der CDU eine Stellungnahme bekommen. Ich wurde aber gebeten diese nicht zu veröffentlichen, ohne genauere Begründung.
Aber ich denke das Fazit kann ich hier Zusammenfassen:
Bitcoin ist demnach laut Stefan Kampeter (Parlamentarischer Staatsekretär): Rechnungseinheiten als Finanzinstrument nach §1 Abs. 11 KWG
Bitcoins sind an sich legal und Herr Kampeter sieht auch kein Begründung daran etwas zu ändern.
Allerdings:
Wer mit Geld eines Kunden gewerbsmäßig An- und Verkauf von "bitcoins" für fremde Rechnung tätigt, betreibt somit das Finanzkommisionsgeschäft. Soweit mit "bitcoins" in Deutschland ein Handel organisiert würde, wäre dieser Sachverhalt gemäß §54 KWG strafbar.
Ob damit Handelsplattformen wie MTGOX in Deutschland illegal wären, bedarf dann EURER Recherche. Bzw. meiner, hab die Mail aber gerade erst bekommen und noch keine Zeit gehabt ins Gesetz über das Kreditwesen (KWG) zu schauen.