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Re: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden
by
bct_ail
on 12/02/2019, 11:45:21 UTC
Bei allen anderen Altcoins wende ich dabei FIFO an, nur bei Bitcoin LIFO, da ich sie genutzt hatte, um Altcoins zu kaufen und Wert zwischen verschiedenen Marktplätzen zu transferieren.

Ein hin und her geht leider nicht. Wenn du dich für eine Methode entschieden hast, dann musst du auch dabei bleiben.
Das "Problem" mit Fifo ist halt, dass es im Gesetz drin steht.
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Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden
Quelle: §23 EStG

Nun kann man natürlich vorzüglich darüber diskutieren, ob es sich herbei um gleichartige Fremdwährungsbeträge handelt. Und glaube mir, dass haben wir hier auch schon. So eine Diskussion mit dem FA zu führen, kann ein Steuerberater eher als ein Laie.
Anmerkung: Man kann Fifo aber auch ganz gut kontrollieren, wenn man über dedizierte Wallets tradet (HODL-Wallet // Trading-Wallet -> bei Electrum sogar möglich explizit eine UTXO auszuwählen)

Bei dir steht das Risiko im Raum, dass der Steuerbescheid von 2013 seitens des FA aufgehoben und neu berechnet werden soll.

Ratenzahlung durchzusetzen, ist sehr schwierig; eine Stundung ebenso. (Das FA verlangt pro Monat 0,5% Zinsen)

Aus diesem Grunde rate ich dir wirklich, einen Steuerberater aus dem Kryptobereich auszusuchen.