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Board Off-Topic (Deutsch)
Re: Wiederspruch gegen die Bitcoin Martenrechte
by
643gur
on 07/02/2014, 00:00:20 UTC
@ Shenka89

Hier geht es glaube ich nur um = § 8 Absolute Schutzhindernisse, was du meinst ist aber auch richtig!

Der Wiederspruch wird vom DPMA geprüft. Wenn ein Absolute Schutzhindernisse besteht wird die Marke wieder gelöscht/ nicht eingetragen.

Was du meinst ist, wenn eine Marke eine andere verletzt. Das muss vor Gericht geklärt werden. Das hier aber nicht


§ 8 Absolute Schutzhindernisse

(2) Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,

Nr. 3

die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__8.html