@ Shenka89
Hier geht es glaube ich nur um = § 8 Absolute Schutzhindernisse, was du meinst ist aber auch richtig!
Der Wiederspruch wird vom DPMA geprüft. Wenn ein Absolute Schutzhindernisse besteht wird die Marke wieder gelöscht/ nicht eingetragen.
Was du meinst ist, wenn eine Marke eine andere verletzt. Das muss vor Gericht geklärt werden. Das hier aber nicht
§ 8 Absolute Schutzhindernisse
(2) Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,
Nr. 3
die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__8.html