Hier ist ein sehr interessantes Urteil:
https://www.btc-echo.de/bitcoin-handel-ist-nicht-strafbar-laut-urteil-des-kammerberichts/BaFin hat ihre Kompetenzen überschritten
Schließlich erteilt das Gericht noch einen Rüffel an die BaFin, indem sie sagt, sie habe ihre Kompetenzen überschritten. So hat sie den Bitcoin in einem Merkblatt vom 20. Dezember 2011 als Komplementärwährung bezeichnet. Dazu sei sie jedoch nicht berechtigt:
Mit der Behauptung, Bitcoins fielen unter den Begriff der Rechnungseinheiten im Sinne von § 1 Abs. 11 KWG, überspannt die Bundesanstalt den ihr zugewiesenen Aufgabenbereich.
Darf man jetzt ganz legal ohne Bafin Lizenz am Kiosk/Automat/Exchange Bitcoins wechseln, an- und verkaufen?
lol das ist wie die auflösung der ddr. aber was will man denn machen, nach dem zweiten weltkrieg kam ein grundgesetz zustantde, wann die deutschen ihr banken kartell bestehend aus klassenbesten aufgeben ist ihnen frei.