Sollte es wirklich mal dazu kommen, dass Kryptowährungen vor den Verfasungsgericht landen, dann werden die es sicherlich an den Europäischen Gerichtshof weiterleiten. -> dauert noch Jahre, wenn es mal zu einer Klage kommen sollte.
In diesem Fall nicht.
Der EuGH mischt sich AFAIK nicht in die Einkommensbesteuerung ein, da hierfür die einzelnen Länder zuständig sind.
Da es, wenn ich das richtig verstehe, im konkreten Fall um ein sog. "strukturelles Vollzugsdefizit" geht, hat das auch wenig grundsätzliche Bedeutung.
Das bedeutet lediglich, dass in irgendeiner Form der "Buchstabe des Gesetzes" einfach nicht die gängige Besteuerungspraxis hergibt.
Also in etwa: "ja, eigentlich soll das schon besteuert sein, aber weil es nicht eindeutig im Gesetz geregelt ist, kann es nicht besteuert werden".
Da das aber ohnehin alles in einem Nebensatz eines Urteils erwähnt wird, will ich da auch nicht zu viel reininterpretieren.
Es fehlen mir bisher einfach die Informationen, was der Richter da eigentlich konkret gemeint hat.
Und warum er überhaupt Kryptowährungen erwähnt hat, der Fall hatte damit nämlich nix zu tun.
Ob der Richter wohl selbst ein paar Bitcoins hat?
