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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
bct_ail
on 02/05/2019, 10:56:14 UTC
⭐ Merited by SebastianJu (2) ,qwk (2) ,Scheede (1)
Wenn ich z.B. 10 Bitcoins in einer Paper-Wallet "für die Rente" aufhebe, und 10 Bitcoins auf einer Börse liegen habe, um damit gelegentlich zu traden, ist es sehr naheliegend, diese beiden "Töpfe" (so nannte molecular das) oder Depots unterschiedlich zu handhaben. Da wird dann auch das FA nicht meckern.

Willst du aber einfach zur steuerlichen Optimierung quasi "im Nachgang" für jeden einzelnen Coin in deiner Wallet individuell entscheiden, was denn nun günstiger ist, dürfte das den Gestaltungsfreiraum sprengen.

Vielleicht ist der Anwendungsfall auch eher sehr selten vorhanden. Allerdings ist das Transaktionshandling mit Inputs direkt eigentlich schon eine interessante Sache. Man kann ja in einem Wallet jetzt zwei verschiedene Adressen haben, eine mit 10 BTC für das Reihenhaus in einem Jahr und eine mit der man handelt bzw seine täglichen Dinge erledigt. Es wäre immer klar nachweisbar, notfalls sogar mit der Blockchain, dass die 10 BTC die ganze Zeit da lagen. Alle anderen Adressen beeinflussen das dann ja nicht.

Man könnte aber, da es einfach eine andere Sichtweise ist, auch eine einzelne Adresse nutzen und z.B. einen Input haben, der von vor einem Jahr ist. Der wurde nicht angefasst in der Zeit. Daneben gibt es vielleicht 5 oder 6 Inputs, alle ebenfalls mit einem Eingangszeitpunkt, die halt jünger sind. Im Prinzip wäre das die Funktionalität eines Wallets, nur auf einem niedrigeren Level. Das könnte man sogar sehr schön darstellen, ganz ähnlich wie in einem Wallet, wie Bitcoin-Core oder Electrum.
verlangt werden. Cheesy Immer diese Risiken. Ist wirklich traurig im Cryptobereich.
Die überwiegende Meinung ist Depottrennung gleich Wallettrennung. Jetzt ist zunächst die Frage, wie ist ein Wallet definiert, um daraus die Frage abzuleiten, welche Adressen gehören zu dem Wallet? Heißt für mich, dass Wallet und alle daraus zu genierenden Adressen sind durch den Seed definiert. (Bitte um Korrektur, wenn ich falsch liege)
Das ist alles sehr technisch und das FA müsste im Zweifel also den Nachweis anfordern, welche Adresse zu welchem Wallet gehört .
Ob sie das können (ist das Wissen dort vorhanden) oder nicht, muss jeder selber bei der Steuererklärung bewerten.   Roll Eyes
-> Argument könnte sein: Ich habe eine Adresse online generiert.



1. Habe 1 BTC, kaufe damit 1000 Shitcoin. Eventuell entstandene Verluste/Gewinne des BTC zwischen dessen Kaufpreis und dem Shitcoinkauf werden versteuert.
2. ICO goes Scam. Shitcoinwert ist 0. Coinwert verloren, es entsteht keine neue Steuerpflicht. Aber es entsteht ein Handelsverlust. Die Shitcoins müssen nur verkauft werden um diesen zu realisieren. Damit hat man zwar den initialen 1BTC verloren, hat aber einen Verlustvortrag für das aktuelle oder folgende Jahre. Verkaufen kann man die Shitcoins in jedem Fall. Sei es auf einem Exchange oder OTC. Der Preis muss natürlich glaubhaft sein.

Wenn man die Shitcoins nicht verkauft hat man keinen gegenrechenbaren Verlust. Wobei ich mir gerade unsicher bin ob man den Verlust auch vortragen kann.

Genau. Wenn du die Shitcoins innerhalb der Haltefrist zu den Wert 0,0000000x noch an den Mann oder die Frau bringst, dann kannst du diesen Verlust aus §23 EStG gegenrechen. Ein verbleibender Verlust ist entweder als Rücktrag ins Vorjahr oder ein Vortrag in die Folgejahre möglich
Quote
Sie können den Verlustrücktrag in der Anlage SO auf der Rückseite in der letzten Zeile beschränken oder komplett verhindern, wenn im Vorjahr keine verrechenbaren Gewinne in ausreichender Höhe vorliegen. Wird der Verlust nicht oder nicht vollständig zurückgetragen, läuft der Verlustvortrag in die Folgejahre automatisch ab: Das Finanzamt stellt die Veräußerungsverluste gemäß § 23 EStG, die nicht zurückgetragen werden, zum Zwecke des Vortrags gesondert fest und erteilt Ihnen zum Schluss eines Veranlagungszeitraums einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags".
Quelle: https://www.steuernetz.de/lexikon/private-veraeusserungsgeschaefte