https://dejure.org/gesetze/GwG/2.htmlwelche nummer waere ich?
steuerrechtlich banal, ich wohne in thailand seit 7 jahren.
wenn ich einfach dauerhaft via localbitcoin ankaufe, wuerde das GWG/2 mich greifen?
Wenn Du für Dich Fiat-Geld (Euro, USD, usw) in Krypto wechselst, unterliegst Du keinem dort aufgeführtem Gesetz.
Wenn Du in Thailand lebst und dort das Geschäft betreibst, gilt thailändisches Recht.
Wenn Du in Thailand also per Localbitcoin ankaufst und verkaufst, spielt das für DE keine Rolle.
Die oben genannten Gesetze gelten, wenn Du in Deutschland bist und in Deutschland das Geschäft betreiben willst. Dann würdest Du eine entsprechende Lizenz benötigen. Die bekommst Du aber nicht, da die BaFin keine Lizenzen für Krypto-Geschäftsmodelle vergibt.