Das Thema mit der Gewerblichkeit scheint doch nicht so einfach zu sein
Machen wir's kurz: doch, ist es.

Das "Problem", das du und viele andere hier im Thread immer wieder haben, ist ganz einfach folgendes:
1. ich mache irgendwas mit Bitcoins.
2. ich mache dabei "viel Geld".
3. ich weiß nicht, wie ich das versteuern muss.
4. ich informiere mich ein bisschen, und merke, dass ich evtl. gar keine /wenig Steuern zahlen muss.
5. ich kann das nicht glauben.
6. meine Frau kann das auch nicht glauben.
7. mein Nachbar, mein Arbeitskollege und alle anderen können es auch nicht glauben.
8. ein Steuerberater, der mir teure Beratungsleistungen verkaufen will, macht mir Angst, indem er sagt, "kommt drauf an".
Also möchte ich irgendwie schriftlich, mit Stempel und Amtssiegel bestätigt haben, dass ich eben keine Steuern / wenig Steuern zahlen muss.
Das kann ich aber oft schon deshalb nicht bestätigt bekommen, weil es nicht einmal die Möglichkeit gibt, anzugeben, was man da eben "
nicht zu versteuern hat".
Niemand wird euch ein Papier ausstellen, auf dem steht, dass eure Bitcoins eindeutig nicht besteuert werden.*
Und bei der Gewerblichkeit ist es eben auch so:
Niemand wird euch ein Papier ausstellen, auf dem steht, dass ihr eindeutig nicht gewerblich handelt.*
D.h., wenn ihr "behauptet", nicht gewerblich zu handeln, geschieht das quasi immer auf "eigene Gefahr".
* genauer: nur ein Gericht kann ein solches Papier im konkreten Einzelfall ausstellen**
** und dieses Papier ist dann auch erst nach einer gewissen Zeit rechtskräftig 
Die Frage ist doch auch: Wenn das Finanzamt, das von Kryptowährungen nicht viel Ahnung hat, nun eine andere Auffassung hat und einen plötzlich als gewerblich einstuft?
Dann kommt der Steuerbescheid und es steht darauf "Die Einkünfte aus Kryptowährungshandel werden als gewerblich eingestuft und versteuert" - oder so ähnlich.
Was macht man dann? Einspruch, ja aber mit welcher Begründung - es gibt doch kein Gesetz auf das ich mich berufen kann...
In so einem Fall rate ich in jedem Fall zum Steuerberater, schon um mögliche formale Fehler zu vermeiden / Fristen zu wahren etc.
Der wird dann auch die Begründung richtig formulieren können.
Grundsätzlich musst auch nicht du dich auf ein Gesetz berufen, sondern das FA, schließlich ist nicht das FA befugt, zu entscheiden, welche Steuern es gibt, sondern alleine der Gesetzgeber in seiner unendlichen Weisheit, aber natürlich ist auch das nur graue Theorie.
In der Praxis wirst du einfach plausibel darlegen müssen, warum du die Ansicht vertrittst, dass das FA mit seiner Einschätzung falsch liegt.