Da wir dieses Thema hier schon mal hatten aber der Thread geschlossen wurde mach ich dazu mal einen neuen auf.
Der EuGH hat nun bestätigt das es keine hinreichende unabhängige Justiz in Deutschland gibt, weshalb es Staatsanwaltschaften nicht mehr erlaubt ist EU Haftbefehle auszustellen.
Der Deutsche Richterbund sprach sich dafür aus, die Weisungsbefugnis der Justizminister an Staatsanwälte abzuschaffen. "Es sollte für Deutschland zum Selbstverständnis gehören, europäische Justizstandards einzuhalten", sagte der DRB-Vorsitzende Jens Gnisa. Dazu gehöre nach der EuGH-Entscheidung auch die Abschaffung des Weisungsrechts an Staatsanwälte. Derzeit sei unklar, wie "überhaupt noch europaweite Fahndungen umgesetzt werden können".
Interessant wird es nun, ob nach Abschaffung des Weisungsrechts die Möglichkeit besteht, durch Ministerien eingestellte Strafverfahren, neu aufgearbeitet werden können.