In der FAQ steht aber nicht eindeutig, ob nun
a) als sonstige Einnahmen (persönl. Steuersatz)
b) als Kapitalerträge (25% und Sparerfreibetrag)
anzusetzen ist!!!
Das Lesen der FAQ war ja auch nicht darauf bezogen.

Zu deiner Frage ob a.) oder b.):
nicht du es "aussuchst", sondern das FA. Ein Widersrpuch ist innerhalb der Widerspruchsfrist möglich.