Wäre das nicht eher eine Ausgabe?
Hi Morama,
eine Ausgabe wird in CT als Verkauf behandelt und ein potenzieller Gewinn muss damit damit auch versteuert werden, bzw. kann geltend gemacht werden.
Daher werden die Gebühren BNB Gebühren als Verlust importiert.
Und genau das ist doch auch der Fall, wenn ich mit BNB Gebühren bezahle. Es ist eine Veräußerung der BNB zum Bezahlen von Gebühren. Wie wenn ich mit BNB ein Brot kaufen würde. Sie werden doch von meinem BNB Konto ausgegeben und nicht verloren. Die Frage ist aber ob derartige Ausgaben nicht sowieso als Werbungskosten abgesetzt werden können und damit wieder das Gleiche herauskommt... ein Kauf von Brot wären natürlich keine Werbungskosten, Transaktionsgebühren vielleicht schon.
Da unterscheiden sich Kryptowährungen leider zu normalem Geld