Hallöle, im ersten Beitrag steht:
Es ist ebenso möglich, seine Coins in unterschiedliche Töpfe, Layer, Wallets, Depots aufzuteilen.
So kann man z.B. für die Coins in einer Paperwallet eine andere Verbrauchsfolge aufzeigen als für Coins, mit denen man auf einer Börse tradet.
Als ich das letzte mal im Cryptoversum vor einigen Jahren unterwegs war, galt das noch nicht als "bestätigt".
Kann ich heutzutage wirklich fest davon ausgehen, dass Bitcoins aus zwei Depots (sprich: zwei verschiedenen Wallets/Private Keys) auch steuerlich so behandelt werden?
Es geht bei der Frage natürlich wie immer um die einjährige Mindesthaltefrist für steuerliche Gewinne.
Danke
