Ich würde daher aktuell empfehlen, so viel auszucashen, wie du für die Steuer etwa brauchst. Im Sinne der Verbraucher wäre natürlich eine Regelung, die die Volatilität von Bitcoin und Co berücksichtigt (welche es aber noch nicht gibt)
Falls ich nicht auf dem Holzweg bin, dürfte es also so sein:
Beispiel:
Ich erhalte monatliche Zinsen/Dividenden von Getnode von 0,01 BTC = 100 (Theorie, bei der der Kurs stabil bleibt). Diese verkaufe ich nicht direkt, sondern gebündelt z.B. am Ende des Jahres.
Jeden einzelnen Eingang von 0,01 BTC gebe ich in meiner Auflistung mit dem jeweiligen Zuflussdatum und dem entsprechenden Tageswert des 0,01 BTC an. Dieser Wert wäre dann Namentlich = Veräußerungspreis? Es gibt meinem Verständnis nach keinen Anschaffungspreis, da ich diesen nicht mit Fiat oder Kryptotausch gekauft habe. Richtig?
Somit gebe ich letztlich in der Steuererklärung an:
Veräußerungspreis: 1200
Anschaffungskosten: 0
Gewinn: 1200
Was mich an der Rechnung zweifeln lässt ist folgendes: Wenn ich am Ende des Jahres die 1,2 BTC verkaufe, sich aber der Kurswert verdoppelt hat, bekomme ich in Fiat 2400, versteuere aber nur zu einem Preis von 1200.
Hab ich da einen Denkfehler?
Angenommen ich hätte einen persönlichen Steuersatz von 20% und würde neben dem sammeln/bündeln der Coins bis zum Jahresende jeden Monat 20% aber schon verkaufen, um das Geld für die Steuer sicher zu haben, würde das nicht extra notiert werden? Die restlichen 80% kann ich ja dann verkaufen wann und zu welchem Kurs auch immer. Ohne weitere Steuern drauf zahlen zu müssen. Oder wie nennt sich das dann in der Steuer?