1. ... erhält Altcoin XY für eine (wenn auch geringfügige) Leistung zu einem Zeitpunkt vor Börsenlisting (= Wert 0)
2. ... man muss darauf keine Steuer zahlen (da Wert = 0) und
3. ... verkauft diesen dann nach 6, 12 oder 20 Monaten steuerfrei?!
Genau. Sobald du die (wirtschaftliche) Verfügungsgewalt über das "Wirtschaftsgut"* hast, ist dieses der Zuflusszeitpunkt. Wenn du dann keine Möglichkeit hast, es in Fiat umzurechnen bzw. zu tauschen, dann ist der Wert des Zuflusses mit 0 zu bestimmen.
Wie oben gesagt, geht auch die andere Methode. Zufluss uninteressant und steuerlich relevant wenn ich verkaufe.
Achtung. Du kannst aber nicht zwischen diesen beiden Modellen wechseln. Einmal entscheiden und dann so weitermachen. Es sei denn, die gestzliche Grundlage wird geändert/angepasst.
* es ist egal, woher das Wirtschaftsgut kommt. Egal ob POS, Lending, Dividende, Bounty etc. Es geht steuerrechtlich nur um die mögliche Umwandlung in das gesetzliche Zahlungsmittel.