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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
HiveNet
on 21/08/2019, 21:42:37 UTC
Bei Bounties liegt idR eine Leistung zu Grunde (zB Übersetzung), damit ist der in Coins erhaltene Lohn somit als Einkommen aus § 22 EStG beim Zufluss zu versteuern, eine nachfolgende Wertsteigerung findet dann in der privaten Vermögenssphäre statt und ist steuerlich nicht mehr relevant.

Ist das so?  Roll Eyes

Klar, Gesetz ist Gesetz, da brauchen wir nicht diskutieren, aber ist doch super dämlich, dass man...

- einem ICO (Altdeutsch) hilft, indem man bspw. Dokumente übersetzt,
- dafür Coins bekommt, die zum Zuflusszeitpunkt i.d.R. noch nirgens handelbar (zu verkaufen) sind
- diesen dennoch ein Wert (dann wohl ICO-Preis, sprich der Wunschpreis des ICO-CEOs) zugesprochen wird, der direkt voll zu versteuern ist
- ohne zu wissen, ob diese Coins überhaupt irgendwann einmal in den Handel kommen

Kann man da nix machen, liebes deutsches Steuerrecht - so ist´s doch echter Mumpitz per Duden-Definition.

Nach meinem Verständnis (kein Steuerberater) ist die Wertänderung durchaus ebenfalls zu versteuern, kann aber auch als Verlust abgeschrieben werden.
Für den Bounty Hunter ergibt sich hierbei auch kein Schaden, sondern eine gute Absicherung.
Die Einkommensteuer wird mit der Einkommensteuererklärung am Ende des Jahres abgeführt.
Sollte die erhaltene Kryptowährung in der Zwischenzeit eine Bauchlandung gemacht haben, verrechnet man den Ertrag mit dem Verlust und kommt für diese Kryptowährung bei 0 Euro Steuerlast raus.