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Re: Selbständig im Kryptoumfeld - Steuern und KV bei Bezahlung in Token
by
aundroid
on 09/09/2019, 12:30:10 UTC
⭐ Merited by 1miau (1)
Danke, Recht hast du.

Die Frage stellt sich dann: Aber wann werden "viele Bountys" zu Regelmäßigkeit und Gewinnabsicht?

Es müssen hier aber immer ALLE Punkte gegeben sein.

Der Punkt heißt ja außerdem nicht "Regelmäßigkeit", sondern "auf Dauer ausgelegt"  und meint "auf immer und ewig geplant".

Kann ja nicht jeder Bounty- Teilnehmer ein Gewerbe anmelden  Cheesy

Ist für mich vergleichbar mit Altcoin- Mining. Nur weil jemand zu Hause vielleicht 1 Mining Rig betreibt, fällt das meines Erachtens nicht unter gewerbliche Tätigkeit.
Dafür müssten schon Büroflächen o.ä. angemietet werden. Alles andere ist Liebhaberei.

Hatte ungefähr 73 bounty Token bekommen davon nur 4 verkauft die anderen Ligen auf der wallet die meisten bounty hatte ich gemacht von 01.12.17-01.06.18. Ich wollte die 4 Token die ich verkauft habe eintragen in fifo (Capital Gains ) mit Kaufwert 0. Habe auch heute ein Termin bei Steuer Berater hoffe, der kann mir helfen, aber ich bezweifle das, letzte Woche war ich bei anderen steuer Berater und der wüste nicht wo er sowas eintragen soll ...

Bei Bounty Token gilt das Zuflussprinzip, es muss also am Tag des Zuflusses der Gegenwert in € versteuert werden.

Sagt auch unser Steuerberater hier im Forum  Smiley:

Bei Bounties liegt idR eine Leistung zu Grunde (zB Übersetzung), damit ist der in Coins erhaltene Lohn somit als Einkommen aus § 22 EStG beim Zufluss zu versteuern, eine nachfolgende Wertsteigerung findet dann in der privaten Vermögenssphäre statt und ist steuerlich nicht mehr relevant.